Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Lärm
Die sogenannte G20 Untersuchung betrifft Beschäftigte, die bei ihrer Tätigkeit relevanten Lärmbelastungen ausgesetzt sind.
Die frühere Bezeichnung „G20” wurde durch die heutige DGUV Empfehlung „Lärm” abgelöst. Im betrieblichen Alltag und bei der Suche nach arbeitsmedizinischer Vorsorge wird der Begriff G20 jedoch weiterhin häufig verwendet.
MonacoMed bietet arbeitsmedizinische Vorsorge bei Lärmexposition für Unternehmen in München und nach Absprache direkt bei Ihnen vor Ort an.
Bei beruflicher Lärmexposition kann je nach Höhe der Belastung eine Angebots- oder Pflichtvorsorge erforderlich sein.
Bei Erreichen oder Überschreiten des unteren Auslösewerts von 80 dB(A) ist grundsätzlich Angebotsvorsorge vorgesehen. Bei Erreichen oder Überschreiten des oberen Auslösewerts von 85 dB(A) ist Pflichtvorsorge zu veranlassen.
Im Mittelpunkt stehen die arbeitsmedizinische Beratung zum Schutz des Gehörs und die individuelle Lärmbelastung.
Je nach Vorsorgeanlass können unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen und Beschäftigte individuell zum Schutz ihres Gehörs zu beraten.
Bei mehreren lärmexponierten Beschäftigten können wir die Vorsorge gebündelt direkt an Ihrem Unternehmensstandort organisieren. Wir stimmen mit Ihnen die Anzahl der Beschäftigten, die erforderlichen Untersuchungen und die organisatorischen Voraussetzungen im Vorfeld ab. So lassen sich auch größere Vorsorgetage effizient in den Betriebsablauf integrieren. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden auf Ihre Anfrage zurück.