MonacoMed

G20 Untersuchung München

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Lärm

Die sogenannte G20 Untersuchung betrifft Beschäftigte, die bei ihrer Tätigkeit relevanten Lärmbelastungen ausgesetzt sind.

Die frühere Bezeichnung „G20” wurde durch die heutige DGUV Empfehlung „Lärm” abgelöst. Im betrieblichen Alltag und bei der Suche nach arbeitsmedizinischer Vorsorge wird der Begriff G20 jedoch weiterhin häufig verwendet.

MonacoMed bietet arbeitsmedizinische Vorsorge bei Lärmexposition für Unternehmen in München und nach Absprache direkt bei Ihnen vor Ort an.

Wann ist eine Vorsorge bei Lärm erforderlich?

Bei beruflicher Lärmexposition kann je nach Höhe der Belastung eine Angebots- oder Pflichtvorsorge erforderlich sein.

Bei Erreichen oder Überschreiten des unteren Auslösewerts von 80 dB(A) ist grundsätzlich Angebotsvorsorge vorgesehen. Bei Erreichen oder Überschreiten des oberen Auslösewerts von 85 dB(A) ist Pflichtvorsorge zu veranlassen.

Was beinhaltet die G20 Vorsorge?

Im Mittelpunkt stehen die arbeitsmedizinische Beratung zum Schutz des Gehörs und die individuelle Lärmbelastung.

Je nach Vorsorgeanlass können unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt werden:

berufliche Lärmexposition
bisherige Lärmbelastungen
Gehörschutz
individuelle Risikofaktoren
Beschwerden oder Veränderungen des Hörvermögens
Untersuchung des Hörvermögens beziehungsweise Audiometrie, soweit medizinisch angezeigt

Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen und Beschäftigte individuell zum Schutz ihres Gehörs zu beraten.

Kontakt

G20 Vorsorge direkt im Unternehmen

Bei mehreren lärmexponierten Beschäftigten können wir die Vorsorge gebündelt direkt an Ihrem Unternehmensstandort organisieren. Wir stimmen mit Ihnen die Anzahl der Beschäftigten, die erforderlichen Untersuchungen und die organisatorischen Voraussetzungen im Vorfeld ab. So lassen sich auch größere Vorsorgetage effizient in den Betriebsablauf integrieren. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden auf Ihre Anfrage zurück.

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